Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr; Sitz in Bergisch-Gladbach. Errichtet durch Erlass vom 8.7.1951.
Aufgaben: Untersuchung der Beziehungen zwischen Straße, Fahrzeug, Mensch und Umwelt; Weiterentwicklung wirtschaftlicher und verkehrssicherer Straßenkonstruktionen; Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Straßen; Verminderung der straßenbedingten Belastungen (Lärm, Abgase, ökologische Wirkungen); zentrale Stelle für Unfallforschung; Rechenzentrum des Bundesverkehrsministeriums; rechnergestützte Dokumentation und Information über Verkehrsinfrastruktur und -forschung.