Beschäftigungsverhältnis
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
zweiseitiges Verhältnis, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Art gegenüberstehen, dass der Arbeitnehmer sich gegenüber dem Arbeitgeber in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit befindet und der Arbeitgeber seinerseits Verfügungsgewalt über die Arbeitskraft des Arbeitnehmers ausübt.
Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis im Sinn der Sozialversicherung besteht nur dann, wenn der Arbeitnehmer gegen Entgelt arbeitet, rechtlich und tatsächlich dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und eine wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber vorliegt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung
Angestellter
Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Arbeitsentgelt
Arbeitszeit
Betrieb
Bruttoarbeitsentgelt
Günstigkeitsprinzip
Handelsvertreter
Krankenversicherung
Kündigungsfristen
Personalplanung
Societas Europaea (SE)
Sorgfaltspflicht
Sozialleistungen
Tarifvertrag
Versicherungsprinzip
ordentliche Kündigung
Äquivalenzprinzip
eingehend
Beschäftigungsverhältnis
ausgehend
eingehend
Beschäftigungsverhältnis
ausgehend