Akkordarbeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Erwerbstätigkeit, die nach der geleisteten Arbeitsmenge entlohnt wird, unabhängig von der dafür aufgewendeten Zeit. Die Arbeitsaufgaben werden mit ausgeprägter Schnelligkeit ausgeführt, sodass etwa eine hohe Stückzahl innerhalb einer kurz bemessenen Zeit erzielt werden kann. Voraussetzung ist, dass eine einheitliche Vorgabezeit ermittelbar ist, die immer wieder reproduziert werden kann. Gleichzeitig müssen die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die produzierte Menge zu beeinflussen. Vgl. auch Akkordlohn.
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