Belastungsschranke
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Steuergröße im Rahmen der belastungsorientierten Auftragsfreigabe (BOA). Die Belastungsschranke beschreibt, wie viele Aufträge an einer Betriebsmittelgruppe maximal eingelastet werden dürfen. Sie ist definiert als geplanter Auftragsabgang in der Planperiode plus geplantem mittleren Bestand vor der Bearbeitung (gemessen in Arbeitsstunden). Der mittlere Bestand gibt an, wie viele Aufträge über die Kapazität der Betriebsmittelgruppe hinaus eingelastet werden. Aus der Belastungsschranke lässt sich der Einlastungsprozentsatz errechnen.
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