Borda-Regel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rangsummenregel; ein nach J.C. Borda benanntes Verfahren der Abstimmung (Abstimmungsverfahren) über n Alternativen, bei dem die Teilnehmer jeder Alternative so viele Punkte zuordnen, wie es der Rangziffer in ihrer Präferenzordnung entspricht (beste Alternative ein Punkt, zweitbeste zwei etc., schlechteste n Punkte). Gewählt ist dann die Alternative mit der geringsten Summe der Punkte.
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