Bedürfnisprüfung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Prüfung, ob ein Bedürfnis für die Errichtung eines bestimmten Gewerbebetriebes besteht.
2. Nach der Rechtsprechung bes. des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Art. 12 GG darf der Gesetzgeber die für eine gewerbliche Betätigung erforderliche Genehmigung von dem Nachweis eines Bedürfnisses nur dann abhängig machen, wenn dies zum Schutz eines bes. wichtigen Rechtsgutes zwingend geboten ist.
3. Zulässig ist, die Ausübung eines Berufes von der persönlichen Zuverlässigkeit oder (ausnahmsweise) dem Vorliegen einer bestimmten Sachkunde abhängig zu machen (z.B. im Einzelhandel).
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