Absatzbehinderung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wettbewerbswidrige Behinderung von Mitbewerbern bei der Vermarktung ihrer Leistungsangebote. Dadurch wird der Leistungswettbewerb beeinträchtigt.
Beispiele: Das Ausspannen von Kunden mit unlauteren Mitteln, etwa durch unsachliche Angaben über den Mitbewerber oder die Behinderung durch Errichtung von Vertriebshindernissen, aber auch die Behinderung von schutzwürdigen, weil kartellrechtskonformen Vertriebsbindungssystemen, etwa durch das Entfernen von Kontrollnummern (Herstellungsnummern) durch „graue Händler”.
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