Autonomie(-prinzip)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Inhaltsverzeichnis
Körperschaften
Recht staatlicher oder anderer Körperschaften (Gemeinden, Hochschulen, Kirche) zur Setzung eigenen Rechts in gewissen Grenzen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden in Art. 28 II GG, den Hochschulen in Art. 5 III GG i.V. mit Art. 19 III GG und den Kirchen in Art. 140 G. i.V. mit Art. 137 WRV verfassungsrechtlich garantiert.
Unternehmungen
Anspruch auf alleinige Führung eines gewerblichen Betriebs durch den Unternehmer; Verweigerung eines Mitspracherechts gegenüber staatlichen, wirtschaftlichen oder gewerkschaftlichen Organisationen.
Gegensatz: Mitbestimmung.
Vgl. auch betriebliche Willensbildung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Arbitrage
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Eigentum
Einlagen
Einrede der Vorausklage
Föderalismus
Gerichtsstand
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Kreditsicherheiten
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Autonomie(-prinzip)
ausgehend
eingehend
Autonomie(-prinzip)
ausgehend