Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG); Sitz in Köln.
Aufgaben: Information und Motivation der Bevölkerung zu gesundheitsgerechtem Verhalten und zur Krankheitsverhütung; Aus- und Fortbildung auf der Gebiet der Gesundheitserziehung; Koordinierung der gesundheitlichen Aufklärung im Bundesgebiet sowie Zusammenarbeit mit dem Ausland.