Arbeitsgesetzbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einheitliche Kodifikation des Arbeitsrechts. Die Verpflichtung zur Schaffung eines Arbeitsgesetzbuchs enthält der Einigungsvertrag (Art. 30 I) wie schon die Weimarer Reichsverfassung (Art. 157 II WRV). Eine baldige Umsetzung ist nicht zu erwarten.
Zeitschriften
Preis, U.: Zur Debatte um das Arbeitsvertragsgesetz, in: Arbeit und Recht
57. Jg., 2009, S. S. 109 - 115
Wank, R.: Zum Stand der Diskussion um ein Arbeitsvertragsgesetz, in: Recht der Arbeit
2009, S. S. 122 - 123
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