Aufsicht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Überwachung der Verwaltung durch eine übergeordnete Behörde. Die Aufsicht kann sich sowohl auf die Rechtmäßigkeit als auch auf die Zweckmäßigkeit der überprüften Verwaltungshandlungen erstrecken (Fachaufsicht); in bestimmten Fällen auf die Kontrolle der Rechtmäßigkeit beschränkt (Rechtsaufsicht). Die Dienstaufsicht ist in erster Linie Personalaufsicht, sowohl innerhalb einer Behörde als auch im Verhältnis zu einer nachgeordneten Behörde.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.