CP
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abk. für Commercial Paper; unbesicherte Inhaberschuldverschreibungen, die ähnlich wie Sola-Wechsel Zahlungsversprechen beinhalten. Sie werden deshalb nur von ersten Adressen auf dem Banken- und dem Unternehmenssektor begeben, i.d.R. im Rahmen eines CP-Programms. Der Emittent kann je nach Kapitalbedarf daraus einzelne Tranchen abrufen, nach der Rückzahlung steht der ganze Rahmen wieder zur Verfügung. CPs werden abdiskontiert begeben und zum Nennwert zurückgezahlt. Laufzeiten können von einigen Tagen bis zu zwei Jahren reichen; der Schwerpunkt liegt bei ein bis drei Monaten. Sie werden deshalb als Geldmarktpapiere zugeordnet.
Vgl. die besicherten Asset Backed Commercial Paper (ABCP), Verbriefung von Kreditportfolios.
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