Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Jahre 1996 durch Erlass des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung als nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Sitz in Dortmund, Berlin und Dresden.
Aufgaben: u.a. Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) in allen Fragen des technischen und medizinischen Arbeitsschutzes, Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Anmeldestelle nach dem Chemikaliengesetz.