Brutto-Etatisierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bruttoprinzip; Haushaltsgrundsatz zur Aufstellung des Haushaltsplans; nach diesem sind alle Einnahmen und Ausgaben von Verwaltunseinheiten im Trägerhaushalt (Bruttobetrieb, Regiebetrieb) unsaldiert auszuweisen.
Gegensatz: Netto-Etatisierung, Nettoprinzip.
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Brutto-Etatisierung
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