Agenda 2010
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1. Begriff: Konzept zur Reform der Sozial- und Wirtschaftsordnung.
2. Folgen: In Bezug auf den Arbeitsmarkt führte der 2002 vorgelegte Bericht der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ zu den Hartz-Gesetzen I - IV, die wesentliche Änderungen der institutionellen und instrumentellen Ebene zur Folge hatten (Hartz-Gesetze). Als Beispiele seien genannt: Geringfügige Beschäftigung wird zu Minijobs ausgeweitet, Leiharbeit (Arbeitnehmerüberlassung) wird weiter dereguliert und ausgeweitet, Personal-Service-Agenturen (Personal-Service-Agentur) werden neben den bereits bestehenden privaten Verleihunternehmen eingeführt, später jedoch wieder abgeschafft, die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes (Arbeitslosengeld I) wird auf i.d.R. zwölf Monate beschränkt, unabhängig vom Einzahlungszeitraum in die Arbeitslosenversicherung, die Arbeitslosenhilfe wird mit der Sozialhilfe zusammengefasst (Arbeitslosengeld II). Nach Ablauf der Arbeitslosengeld-Zahlung können Arbeitslose das Arbeitslosengeld II beantragen, das die Höhe des früheren Sozialhilfesatzes hat und an Bedürftigkeitskriterien (wie niedrige Vermögensgrenzen und Berücksichtigung des Einkommens der Bedarfsgemeinschaft) geknüpft ist. Die Regelungen der Zumutbarkeit für die Annahme von Stellenangeboten werden verschärft, sodass im Prinzip jede nicht sittenwidrige Arbeit unabhängig von der individuellen Qualifikation zumutbar ist. Die Beurteilung der Reform bleibt kontrovers.