Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG); Sitz in Bonn. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird v.a. tätig bei der
(1) Zulassung von Fertigarzneimitteln, soweit nicht das Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit - Paul-Ehrlich-Institut -zuständig ist,
(2) Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln,
(3) Arbeiten zur medizinischen und technischen Sicherheit, Eignung und Leistung von Medizinprodukten. Für Amtshandlungen sowie Auskünfte des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.