Gebot
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. gesetzliche Pflicht, in einer bestimmten Weise zu handeln, oder auch: verbindliche Aufforderung einer Behörde an eine für einen bestimmten Zustand verantwortliche Person. Die Erfüllung eines Gebots kann erzwungen werden. Bes. häufig sind polizeiliche Gebote.
2. Im Zwangsversteigerungsverfahren der Betrag, den ein Bieter nennt, nachdem das zur Versteigerung gelangende Grundstück oder Schiff vom Gericht ausgeboten ist.
Ausbieten erfolgt durch Aufforderung des Gerichts zur Abgabe von Geboten im Versteigerungstermin (§ 66 II ZVG).
Vgl. auch Mindestgebot, geringstes Gebot, Bargebot, Meistgebot, Einzelausgebot.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Arbeitsentgelt
Auflassungsvormerkung
Aufwendungen
Betrieb
Delegation
Einrede der Vorausklage
Handelsvertreter
Intervention
Kommissionsgeschäft
Körperschaft
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Nichtigkeit
Prozess
Präambel
Recht
Subsidiarität
Verwaltung
eidesstattliche Versicherung
juristische Person
stille Gesellschaft
eingehend
Gebot
ausgehend