Direkt zum Inhalt

Doppelausgebot

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Wird durch eine beantragte Abweichung in einer Zwangsversteigerung das Recht eines anderen Beteiligten beeinträchtigt, so ist dessen Zustimmung erforderlich. Ob jedoch ein Recht wirklich beeinträchtigt wird, ist nach allen Gesichtspunkten zu überdenken, jedoch nicht immer unmittelbar feststellbar. Besteht Zweifel über eine Beeinträchtigung, muss das Grundstück mit und ohne Abweichung ausgeboten werden. Es kommt hierdurch zu einem Doppelausgebot (§ 59 ZVG).

    Bei einem Doppelausgebot muss für jedes Ausgebot die Bietzeit eingehalten werden. Das Gericht bietet also das Objekt nebeneinander unter den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen und mit der verlangten Abweichung aus. Der Bieter kann dabei wählen, auf welche Ausgebotsart er sein Gebot abgeben will. Findet ein Doppelausgebot statt, wird die Entscheidung über den Zuschlag äußerst schwierig, regelmäßig aber dann, wenn Gebote auf beide Ausgebotsarten vorliegen.

    Insbesondere in Teilungsversteigerungsverfahren wird das Doppelausgebot dazu genutzt, den Bieterkreis einzuschränken. Auch Mieter können auf die Versteigerungsbedingungen einwirken und beantragen, das Sonderkündigungsrecht des Erstehers auszuschließen. Fremde Bietinteressenten, die das Kündigungsrecht ausüben wollen, werden allerdings nur auf das Ausgebot mit den gesetzlichen Bedingungen bieten, der Mieter allerdings auf das Ausgebot mit den abweichenden Bedingungen.

    Vgl. auch Gesamtausgebot, Einzelausgebot.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Doppelausgebot"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Doppelausgebot Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/doppelausgebot-52940 node52940 Doppelausgebot node33948 Einzelausgebot node52940->node33948 node34837 Grundstück node52940->node34837 node47345 Zuschlag node52940->node47345 node48823 Zwangsversteigerung node52940->node48823 node35537 Gesamtausgebot node52940->node35537 node32054 Gebot node32054->node33948 node48067 Zwangsversteigerungsverfahren node33948->node48067 node33948->node47345 node52816 Ausgebotsarten node52816->node35537 node36584 Gewerbebetrieb node34837->node36584 node31379 Arbeitsentgelt node47345->node31379 node49761 Vertrag node47345->node49761 node45724 Sachmängelhaftung node48823->node45724 node35391 Eigentum node48823->node35391 node52923 Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung node48823->node52923 node35537->node48067 node35537->node33948 node33431 Hypothek node33431->node48823 node37884 land- und forstwirtschaftliches ... node37884->node47345 node27887 Auflassungsvormerkung node27887->node34837 node47118 Vorsteuerabzug node47118->node34837 node52923->node34837 node52923->node47345
    Mindmap Doppelausgebot Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/doppelausgebot-52940 node52940 Doppelausgebot node34837 Grundstück node52940->node34837 node47345 Zuschlag node52940->node47345 node48823 Zwangsversteigerung node52940->node48823 node35537 Gesamtausgebot node52940->node35537 node33948 Einzelausgebot node52940->node33948

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete