Handelsverzerrung
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statischer Integrationseffekt; die Errichtung eines regional begrenzten Handelsliberalisierungsprojekts (Zollunion, Freihandelszone, regionale Integration, Regionalismus) bewirkt für die nichtbeteiligten Volkswirtschaften (Drittländer) zusätzliche Diskriminierungseffekte. Diese entstehen dann, wenn Güter, die vor der Blockbildung von den Wirtschaftssubjekten des Gemeinsamen Marktes aus der restlichen Welt importiert wurden, fortan jedoch bei Produzenten aus Partnerländern bezogen werden, obwohl diese jene Produkte weniger effizient erzeugen, nun aber infolge des internen Freihandelsvorteils preiswerter anbieten können. Die damit verbundene Verschlechterung der weltweiten Faktorallokation hat wohlfahrtsmindernde Auswirkungen. Der Effekt der Handelsablenkung kann nur bei denjenigen Gütern eintreten, bei denen die Höhe der Außenprotektion des Präferenzraums größer ist als der Produktionskostenvorteil der Drittländer.
Vgl. auch Handelsschaffung, Handelspolitik.