Erlasskontenrahmen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
durch Erlass des Reichswirtschaftsministers im Rahmen der „Richtlinien zur Organisation der Buchführung” vom 11.11.1937 aufgestellte Kontenübersicht, die eine Vergleichbarkeit der Rechnungswesen aller Unternehmungen einer Wirtschaftsgruppe zuließ. Heute sind auf der Grundlage verschiedener Kontenrahmen aufgestellte Kontenpläne Grundbestandteil jeder ordnungsmäßigen Buchführung.
Vgl. auch Kontenrahmen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abgrenzung
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Agio
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Betriebsstoffe
Bonus
Buchführung
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Einkauf
Erlösschmälerungen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
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Kommissionsgeschäft
Kosten
Rechnungswesen
außerordentliche Aufwendungen
internes Kontrollsystem (IKS)
laufende Inventur
neutrale Aufwendungen
pagatorisch
eingehend
Erlasskontenrahmen
ausgehend