Finanzkonzern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konzern, der primär die Verfolgung finanzieller Interessen und damit Kapitalkonzentration verbunden mit Risikostreuung anstrebt. Es besteht kaum ein Tätigkeitszusammenhang zwischen den Konzerngliedern; Unternehmen der Investitions- und Konsumgüterindustrien sind z.B. mit Kreditinstituten, Versicherungs-, Verkehrsunternehmen und Betrieben des Beherbergungsgewerbes verbunden.
Vgl. auch Sachkonzern.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktie
Aktiengesellschaft (AG)
Annuität
Capital Asset Pricing Model (CAPM)
Cashflow
Factoring
Finanzierung
Fristigkeit
Kapitalflussrechnung
Liquidität
Mezzanine-Finanzierung
Modigliani-Miller-Theorem
Rentabilität
Selbstfinanzierung
Shareholder Value
Stakeholder-Ansatz
Tilgung
Venture-Capital
Verschmelzung
goldene Bilanzregel
eingehend
Finanzkonzern
ausgehend