Entlehnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Urheberrechts, der die Übernahme eines fremden Werks oder einzelner Teile davon in das eigene Werk bezeichnet. Auch die Übernahme kleiner Teile eines fremden Werks kann eine Urheberrechtsverletzung sein, wenn dem entlehnten Teil schöpferische Eigentümlichkeit zukommt, es sei denn, es liegt ein zulässiges Zitat vor (§ 51 UrhG).
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