Einkommensteuer-Grundtabelle
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im Einkommensteuerrecht die Bezeichnung für eine Steuertabelle, aus der sich die tarifliche (Jahres-)Einkommensteuer für einen unverheirateten Steuerpflichtigen in Abhängigkeit von dessen zu versteuerndem Einkommen ablesen lässt.
Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten ergibt sich die Steuerbelastung aus der Einkommensteuer-Splittingtabelle. Die für lohnsteuerliche Zwecke benötigte Höhe der monatlichen Steuerbelastung (Lohnsteuertabellen) wird mathematisch aus der Einkommensteuer-Grundtabelle (Lohnsteuerklassen I, II und IV) oder der Einkommensteuer-Splittingtabelle hergeleitet.
Anders als früher müssen die Einkommensteuer-Grundtabellen und die übrigen Tabellen nicht mehr amtlich berechnet und bekannt gegeben werden; im EDV-Zeitalter wird die Veröffentlichung der Berechnungsformel in § 32a I EStG für ausreichend gehalten.