Ein-Punkt-Klauseln
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form einer Handelsklausel, wonach die Zeitpunkte bzw. Orte für den Gefahrenübergang und die Kostenteilung zwischen Verkäufer und Käufer beisammen liegen, z.B. Ankunftsvertrag.
Gegensatz: Zwei-Punkt-Klausel.
Vgl. auch Incoterms.
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