Handelsfachwirt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vertiefende Qualifikation, die auf der betrieblichen Ausbildung zum Einzel- oder Großhandelskaufmann aufsetzt bzw. nach mehrjähriger einschlägiger Tätigkeit im Handel erworben werden kann. Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
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