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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in der gesetzlichen Sozialversicherung gemäß Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz von freiwillig Versicherten ganz oder von Empfängern höherer Einkommen und deren Arbeitgebern jeweils zur Hälfte zu zahlende höchste Beiträge.
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