Gemeinsamer-Markt-Prinzip
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schlagwort für das bei der Umsatzsteuer seit 1993 praktizierte Umsatzsteuersystem im innergemeinschaftlichen Warenhandel. In Wirklichkeit kein eigenständiges Prinzip, sondern lediglich eine Mischung aus Bestimmungslandprinzip und (subsidiär, mit sehr untergeordneter Bedeutung) Ursprungslandprinzip.
Vgl. auch Erwerbsteuer, Versandhandelsregelung, Abhollieferung.
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