Forstwirtschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die planmäßige, auf den Anbau und Abschlag von Holz in Wäldern ausgerichtete Wirtschaftstätigkeit.
Ziele dieser Wirtschaftstätigkeit umschließen die Rohstoffgewinnung und den Erhalt der Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes.
Gesetzliche Regelungen zur Forstwirtschaft finden sich im Bundeswaldgesetz vom 2.5.1975 (BGBl. I 1037), das explizit eine Förderung der Forstwirtschaft regelt.
Nach der Änderung des Bundeswaldgesetzes durch Art. 1 des Gesetzes vom 31.7.2010 (BGBl. I S. 1050) werden mit Forstpflanzen bestockte Flächen, die als Wald zu bezeichnen sind, neu definiert. Damit wird agroforstlichen Entwicklungen und der Errichtung von Kurzumtriebsplantagen Rechnung getragen.
Vgl. auch Land- und Forstwirtschaft.
Weblinks
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft
Agrarmarktordnungen
Agrarpolitik
Agrarpreispolitik
Agrarreform
Agrarstrukturpolitik
Agrarumweltpolitik
Agrarwissenschaften
Agrarüberschüsse
Centrale Marketinggesellschaft der Deutschen Agrarwirtschaft mbH (CMA)
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)
Einkommensdisparität
Flächenstilllegungen
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Land- und Forstwirtschaft
Landwirtschaft
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Multifunktionalität der Landwirtschaft
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