Goldklausel
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vertragliche Vereinbarung (Wertsicherungsklausel), dass eine Schuld (einschließlich Zinsen) in Gold bzw. Goldwert zurückzuzahlen ist.
Arten: Goldmünzklausel und Goldwertklausel. Durch das "Gesetz über das Verbot der Verwendung von Preisklauseln bei der Bestimmung von Geldschulden" sind Goldklauseln in Deutschland seit 2007 i.d.R. unwirksam.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Asset Deal
Bank
Bankgeschäfte
Credit Spread
Deregulierung
Dotationskapital
Effizienz des Kapitalmarkts
Factoring
Finanzdienstleistungen
Freistellungsauftrag
Kreditinstitute
Moratorium
Patronatserklärung
Sicherungshypothek
Sparkassen
Umsatzrentabilität
Volcker Rule
Wholesale Banking
Währungsrisiko
akzessorische Sicherheiten
eingehend
Goldklausel
ausgehend
eingehend
Goldklausel
ausgehend