Fakultät
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Hochschulwesen: Ein bestimmtes Fachgebiet umfassender Zweig einer wissenschaftlichen Hochschule (z.B. juristische, medizinische, naturwissenschaftliche Fakultät), neuerdings meist Fachbereich genannt.
2. Mathematik: Begriff aus der Kombinatorik. Dabei bedeutet die Fakultät n! oder x! = 1 · 2 · 3 · ... · n das Produkt der Zahlen 1 bis n.
Vgl. auch Permutation, Kombination, Binomialkoeffizient.
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