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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine Wertsicherungsklausel, die festlegt, dass bei Erhöhung bestimmter Preisindizes (Lebenshaltung, Baukosten, Effektivlöhne etc.) bis zur Zahlungszeit ein entsprechender Zuschlag zu einer Geldschuld zu leisten ist. Bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung führt eine Verringerung des festgelegten Preisindex zu einem Abschlag an der korrespondierenden Geldschuld.
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