Jubiläumsgeschenke
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
des Arbeitgebers an Arbeitnehmer.
1. Lohnsteuer: Jubiläumsgeschenke sind, anders als früher, nicht mehr steuerfrei.
2. Erbschaftsteuer: Jubiläumsgeschenke sind i.d.R. als steuerfreie Gelegenheitsgeschenke (§ 13 I Nr. 14 ErbStG) zu behandeln.
3. Umsatzsteuer: Jubiläumsgeschenke sind, wenn sie nicht so geringfügig ausfallen, dass sie als bloße Aufmerksamkeiten anzusehen sind, vom Arbeitgeber der Umsatzsteuer zu unterwerfen als unentgeltliche Lieferungen und Leistungen an das Personal (§ 3 Ib, § 3 IXa UStG).
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