mildtätige Zwecke
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Tätigkeit, die ausschließlich und unmittelbar auf die Unterstützung bedürftiger Personen gerichtet ist; bedürftig sind Personen, die wegen ihres geistigen, seelischen oder körperlichen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Lage der Hilfe bedürfen.
2. Besteuerung: Mildtätige Körperschaften sind von der Körperschaftsteuer befreit.
Spenden für mildtätige Zwecke sind bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben und bei der Körperschaftsteuer als Aufwendungen abzugsfähig.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Arbeitnehmer
Betrieb
Betriebsstätte
Genossenschaft
GmbH & Co. KG
Kommanditgesellschaft (KG)
Körperschaft
Lebenspartnerschaft
Lizenzgebühren
Nachhaltigkeit
Personengesellschaft
Reverse-Charge-Verfahren
Societas Europaea (SE)
Umsatz
Verschmelzung
Vorsteuerabzug
Wechsel
stille Gesellschaft
Äquivalenzprinzip
eingehend
mildtätige Zwecke
ausgehend
eingehend
mildtätige Zwecke
ausgehend