Leistungsbeteiligung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form der Erfolgsbeteiligung nach leistungsbezogenen Zurechnungsgrößen. Bemessungsgrundlage ist die im Abrechnungszeitraum erzielte Arbeitsleistung, wobei die individuelle, gruppenbezogene oder kollektive Arbeitsleistung für die Leistungsbeteiligung ausschlaggebend sein kann. Bei Überschreiten einer vereinbarten Normalleistung ist ein Erfolgsanteil auszuzahlen, bspw. in Form der Beteilung an Produktivitätsgewinnen oder an Kosteneinsparungen. Die Leistungsbeteiligung ist damit unabhängig von etwaigen Markteinflüssen.
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Frankfurt, 2013, S. S. 31 ff.