Markenlizenz
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Art der Lizenz. Gegenstand ist das Recht zur (Mit-)Nutzung einer bestehenden Marke. Die Vergabe von Markenlizenzen kann im Zusammenhang mit einer Produktlizenz oder Produktionslizenz oder (wie v.a. bei Konsumgütern häufiger anzutreffen) an Hersteller anderer, zielgruppenverwandter Erzeugnisse erfolgen. Der Lizenzgeber kann die Markenlizenz auf vielfältige Art und Weise ausgestalten. Neben einer Ausschließlichkeit, kann der Lizenzgeber u.a. Einschränkungen hinsichtlich personeller, zeitlicher, räumlicher, sachlicher und/oder qualitativer Art treffen. [Art 30 II; MarkenG]
Die Vergabe einer Markenlizenz ist von einer Auftragsproduktion für einen Hersteller unter dessen Markennamen (unmittelbar kundenorientierte Produktion) zu unterscheiden.
Vgl. auch Lizenzvertrag.