Mindestdeckungsbeitrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mindestdeckungssatz; Solldeckungsbeitrag, der je Leistungseinheit, Auftrag oder in Anspruch genommene Maßeinheit eines (potenziellen) Engpasses etc. nach produktions- und absatzpolitischen Gesichtspunkten vorgegeben wird. Der Mindestdeckungsbeitrag darf bei Preisforderungen oder in Preisverhandlungen nicht unterschritten werden.
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