Löschungsanspruch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
das Recht eines Gläubigers einer Hypothek, vom Eigentümer die Aufhebung einer vor- oder gleichrangigen Hypothek zu verlangen (§ 1179a, b BGB). Der Löschungsanspruch ist wie eine Löschungsvormerkung gesichert.
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