multilaterale Liberalisierung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Alle Vertragspartner der Welthandelsorganisation (World Trade Organization (WTO)) nehmen an den völkerrechtlichen Verträgen zur Beseitigung der tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse teil (GATT, GATS, etc.); es gibt aber völkervertragsrechtliche Abkommen z. B. für Agrarprodukte oder Textilien, an denen nicht alle WTO-Mitglieder teilnehmen, man spricht dann von plurilateralen Abkommen.
Vgl. Handelsliberalisierung, tarifäre Handelshemmnisse, nicht-tarifäre Handelshemmnisse.
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