Istkaufmann
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Jeder, der ein Handelsgewerbe betreibt, § 1 I HGB. Handelsgewerbe ist hierbei jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, § 1 II HGB. Die frühere Unterscheidung von Musskaufmann und Sollkaufmann ist damit hinfällig. Auch die Verwendung des Begriffs des Istkaufmann ist im praktischen Sprachgebrauch nicht mehr gängig.
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