Regelbetrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ein Kind kann von dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, Unterhalt als Prozentsatz eines Regelbetrages verlangen (§ 1612a BGB). Die Höhe hängt ab vom Kindesalter. Rechenbasis ist der doppelte Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes (Kinderfreibetrag). – Vgl. auch Unterhaltspflicht.
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