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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schriftleiter; der durch Sammlung, Sichtung, Ordnung und Bearbeitung von Nachrichten, Beiträgen, Aufsätzen etc. an der Gestaltung des Textteils einer Zeitung oder Zeitschrift oder der Gestaltung einer Hörfunk- oder Fernsehsendung Mitwirkende. Der verantwortliche Redakteur i.S. des Presserechts hat bestimmte gesetzlich bestimmte Pflichten u.a. im Gegendarstellungsrecht (vgl. etwa § 9 des Hessischen Pressegesetzes).
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