Staatsaufsicht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
staatliche Aufsicht über die Körperschaften des öffentlichen Rechts, v.a. Gemeinden und Landkreise (sog. Kommunalaufsicht). Bei Selbstverwaltungsangelegenheiten ist die Staatsaufsicht Rechtsaufsicht, im Bereich der Auftragsverwaltung Fachaufsicht.
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