Prinzipal
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Wirtschaftstheorie
Agency-Theorie, Prinzipal-Agent-Theorie.
Handelsrecht
Früher im allg. Sprachgebrauch nicht unübliche, heute aber antiquierte Bezeichnung für Arbeitgeber; im HGB aber noch verwendete Bezeichnung (§§ 60 ff. HGB). Man unterscheidet begrifflich den abstrakten Prinzipal (der Arbeitgeber als solcher, die juristische Person oder das Unternehmen, in dem der Mitarbeiter angestellt ist) und den konkreten Prinzipal (der jenem gegenüber mit Weisungsbefugnis ausgestattete unmittelbare Vorgesetzte des Mitarbeiters, dessen sich der abstrakte Prinzipal bei der konkreten Umsetzung bedient).
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