Preisschleuderei
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Absatz um jeden Preis („Schleuderpreise”), ohne Rücksicht auf die Gestehungskosten.
Wettbewerbsrechtliche Beurteilung: Behinderungswettbewerb.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.