Reichsschuld
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Verschuldung des Deutschen Reiches.
2. Höhe 1945 (nach unterschiedlichen Quellen): a) insgesamt 379.800 Mio. RM, davon Altverschuldung: 2.100 Mio. RM, Auslandsverschuldung (langfristig): 1.300 Mio. RM, Inlandsschulden (langfristig; Anleihen, Schatzanweisungen etc.): 135.400 Mio. RM, Inlandsschulden (kurzfristig; Schatzwechsel, U-Schätze etc.): 241.000 Mio. RM (Statistisches Handbuch von Deutschland, München 1949).
b) 700 Mrd. RM (andere Quellen).
3. Regelung: Gläubiger waren größtenteils Kreditinstitute. Ihnen wurden bei der Währungsreform durch das Umstellungsgesetz anstelle der entwerteten Reichsschuldtitel z.T. Ausgleichsforderungen zugewiesen. Regelung für verbriefte Reichsschuld mit Kapitalanlagecharakter im Kriegsfolgengesetz.