Probefahrt
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fahrt zur Feststellung oder zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Kraftfahrzeugen oder Anhängern. Die Probefahrt kann ohne Betriebserlaubnis mit abgestempeltem roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden (§ 16 Fahrzeug-Zulassungsverordnung).
Vgl. auch Überführungsfahrt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.