Schiedsstelle
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1. Patentrecht: beim Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) eingerichtete Stelle, die Schiedsverfahren zur gütlichen Einigung über Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus Arbeitnehmererfindungen durchführt (§ 28 ANEG). Die Schiedsstelle macht den Beteiligten, sofern sie sich auf das Verfahren eingelassen haben, einen begründeten Einigungsvorschlag, der als angenommen gilt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung schriftlich Widerspruch eingelegt wird (§ 34 ANEG). Im Verfahren vor der Schiedsstelle werden keine Gebühren und Auslagen erhoben (§ 36 ANEG).
2. Urheberrecht: beim Deutschen Patent- und Markenamt aufgrund des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes vom 9.9.1965 (BGBl. I 1294) m.spät.Änd. errichtete Stelle zur Schlichtung von Streitigkeiten, an denen
(1) eine Verwertungsgesellschaft beteiligt ist, wenn sie die Nutzung von Werken oder Leistungen, die nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind, oder den Abschluss oder die Änderung des Gesamtvertrags betreffen, an denen
(2) ein Sendeunternehmen oder ein Kabelunternehmen beteiligt sind, wenn sie die Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrags über die Kabelweitersendung betreffen (§ 14 UrhWG).