Sortenschutzgesetz (SortSchG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.d.F. vom 19.12.1997 (BGBl. I 3164) m.spät.Änd. enthält Regelungen über die Voraussetzungen und den Inhalt des Sortenschutzes (u.a. eine Sortendefinition, ein Recht auf Sortenschutz für den Ursprungszüchter oder Sortenentdecker, die Dauer des Sortenschutzes), das Bundessortenamt (BSA) und das vor ihm zu führende Verfahren (u.a. die Stellung eines Sortenschutzantrages, die Eintragung in die Sortenschutzrolle, die Beendigung des Sortenschutzes), das gerichtliche Verfahren und Rechtsverletzungen (Anspruch auf Unterlassung, Schadenersatz, Vergütung, Vernichtung und Auskunft).
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