Saison-Kurzarbeitergeld
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1. Begriff: Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit für witterungsbedingte Ausfallstunden im Baugewerbe und anderen Wirtschaftszweigen (§§ 101 SGB III).
2. Vorgängerleistungen: Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld (Winterbauförderung).
3. Anspruch: Arbeitnehmer bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März).
4. Ziel: Förderung der ganzjährigen Beschäftigung.
5. Höhe: analog zum (konjunkturellen) Kurzarbeitergeld.
6. Finanzierung: aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung.
7. Ergänzende Leistungen: Mehraufwand-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld für Arbeitnehmer (Wintergeld) sowie für Arbeitgeber die Erstattung der von ihnen allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung für Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld (§ 102 SGB III).