Zession
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abtretung und Weitergabe eines Risikos durch den Erstversicherer (Zedent) an den Rückversicherer (Zessionär). Siehe auch Retrozession.
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Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
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